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Besteuerung der Vereine
Viele Vorstände von Vereinen halten Vereinsbesteuerungen für einfach und unproblematisch. Die Wahrheit sieht jedoch ganz anders aus. Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften und Sonderrechtregelungen, die Vertreter eines gemeinnützigen Vereins kennen sollten. Der Umgang mit dem Steuerrecht wird um so schwieriger, je größer der Verein ist, vor allem, je mehr er sich wirtschaftlich betätigt.
Durch die Betreuung renommierter Vereine (unter anderem aus den Bereichen Profisport, Freizeitsport und Werbegemeinschaft) verfügt unsere Kanzlei über eine große Erfahrung im Vereinssteuerrecht; gilt es doch auch persönliche Nachteile der Vorstände zu vermeiden, wie eine etwaige Haftung für Steuerschulden des Vereins und für fehlverwendete Spenden oder gar eine Bestrafung.