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Lohn und Gehaltsbuchführung
Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben:
Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.
Alles aus einer Hand:
Einrichtung einer Lohnbuchführung
- Sammlung von Arbeitnehmerunterlagen
- Aufstellung der individuellen Arbeitnehmerdaten
- Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstammdaten
- Eingabe der Arbeitnehmerstammdaten
Übernahme der kompletten Lohnbuchführung und Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten, z. B.:
- Bruttolöhne
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge (private Kfz-Nutzung)
- Lohnsteuermerkmale
- Sozialversicherungsmerkmale
- Sonstige Einbehaltungen
- Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten für die Eingabe
- Anfertigung aller Zahlungsverkehrsträger für Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter
Datenverarbeitung und Berechnung
- Übernahme der Lohnabrechnungsdaten auf Datenträger
- Berechnung von Nettolöhnen und Abzügen
- Anfertigung der Lohnabrechnungen für die Arbeitnehmer offen oder verdeckt
- Eintragungen in das Lohnjournal
- Eintragungen in die Lohnkonten
- Anfertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen
- Anfertigung der Mitteilungen und der Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger
Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung
- Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen, auch im Forschungsbereich
- Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
Darüber hinaus insbesondere Betreuung und Teilnahme bei:
- Lohnsteuer-Aussenprüfungen
- Sozialversicherungsprüfungen
- Prüfungen durch das Arbeitsamt