Lohn und Gehaltsbuchführung

Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben:

Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.

Alles aus einer Hand:

Einrichtung einer Lohnbuchführung

  • Sammlung von Arbeitnehmerunterlagen
  • Aufstellung der individuellen Arbeitnehmerdaten
  • Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstammdaten
  • Eingabe der Arbeitnehmerstammdaten

Übernahme der kompletten Lohnbuchführung und Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten, z. B.:

  • Bruttolöhne
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sachbezüge (private Kfz-Nutzung)
  • Lohnsteuermerkmale
  • Sozialversicherungsmerkmale
  • Sonstige Einbehaltungen
  • Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten für die Eingabe
  • Anfertigung aller Zahlungsverkehrsträger für Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter

Datenverarbeitung und Berechnung

  • Übernahme der Lohnabrechnungsdaten auf Datenträger
  • Berechnung von Nettolöhnen und Abzügen
  • Anfertigung der Lohnabrechnungen für die Arbeitnehmer offen oder verdeckt
  • Eintragungen in das Lohnjournal
  • Eintragungen in die Lohnkonten
  • Anfertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Anfertigung der Mitteilungen und der Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger

Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung

  • Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen, auch im Forschungsbereich
  • Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz

Darüber hinaus insbesondere Betreuung und Teilnahme bei:

  • Lohnsteuer-Aussenprüfungen
  • Sozialversicherungsprüfungen
  • Prüfungen durch das Arbeitsamt