Landwirtschaftliche Buchstelle

Herrn Martin Gesigora wurde im Jahre 1988 vom Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen der Berufstitel der landwirtschaftlichen Buchstelle verliehen.

Die Kanzlei verfügt über hervorragende Kenntnisse im Bereich der Besteuerung der Land- und Forstwirte. Mit Hilfe der von der DATEV entwickelten Software sind wir in der Lage aussagefähige und anerkannte Mandantenbuchführungen zu erstellen. Damit können optimale steuerliche Buchhaltungen, aber auch Auflagenbuchführungen erstellt werden.

Besondere Kenntnisse:

  • im Spezialbereich der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft
  • im Bereich des Agrarkreditwesens
  • im Bewertungsrecht des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • im Umsatzsteuerrecht, Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht und des landwirtschaftlichen Erbrechtes